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Absetzbarkeit der Krankenversicherung

Geschrieben von Admin • Mittwoch, 18. Februar 2009 • Kategorie: Priv. Krankenversicherung
Heute hat das Bundeskabinett eine steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung wie auch zur Pflegeversicherung beschlossen.

So werden ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich relevant, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Dieses betrifft ca. 80% der steuerbelasteten Arbeitnehmer/innen.

Ganz so freiwillig kam dieser Gesetzesentwurf nicht, hatte doch das  Bundesverfassungsgerichtesfestgestellt, dass die bisherigen Regelungen im Einkommenssteuergesetzes zur Absetzbarkeit von diesen Beiträgen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Damit kommt man dem Ziel der Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versichertenein deutliches Stück näher. Sonderleistungen wie das Krankengeld fallen jedoch nicht unter die neue Regelung.


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