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Krankenversicherung ab 2010 besser absetzbar

Geschrieben von Admin • Freitag, 26. Juni 2009 • Kategorie: Priv. Krankenversicherung

Der Bundestag hat am Freitag den 19. Juni 2009, das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Danach werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab Januar 2010 steuerlich besser absetzbar.


"Ab 2010 werden alle Beiträge des Steuerpflichtigen für sich oder eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (z. B. seinen Ehegatten sowie seine Kinder) zu einer Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigt. Einen Höchstbetrag gibt es nicht, so dass alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich aufgewandten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden können." heißt es heute in einem FAQ vom Bundesfinazministerium.

 Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, welches die Vorschriften in § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zum Umfang der steuerlichen Berücksichtigung von Beiträgen zugunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Grundgesetz als verfassungswiedrig ansieht. ?


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