Haftung auch mit Kette
Geschrieben von Admin • Montag, 3. August 2009 • Kategorie: Rund ums TierAuch das Anketten eines Hundes der schon öfter zugebissen hat schützt nicht unbedingt den Hundehalter vor einer Haftung.
Im vorliegendem Fall hatte sich ein achtjähriges Kind, welches mit seinen Eltern an einer Feier in einem von der Beklagten vermieteten Raum teil nam, trotz Warnung dem angeketteten Hund genähert und wurde vom Hund gebissen. Der Hundebesitzer hätte laut Gericht während der Anwesenheit der Kinder auf dem Anwesen wo er Zimmer vermietete den Hund wegsperren müssen. (LG Coburg, 10.06.2008, Az: 11 O 660/07 )

