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KFZ Versichrung zahlt gegen Willen des Versicherten

Geschrieben von Admin • Mittwoch, 5. August 2009 • Kategorie: Auto und Verkehr

Eine KFZ Hafpflichtversicherung kann auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers einen Unfallschaden beim Unfallgegner begleichen, wenn dieses nicht willkürlich oder unsachgemäß ist. Dieses entschied das Landgericht Coburg am 26.02.2009 in einem Fall (15 C 1469/08) bei dem die Versicherungsnehmerin auf ein bremsendes taxi aufgefahren war und dieses dann auch ihrer KFZ Haftpflichtversicherung meldete.


Einen Monat später sprach ein Rechtsanwalt ein Regulierungsverbot bei der Versicherung mit der Beründung aus, die Klägerin habe den Unfall nicht verschuldet. Die Versicherung ersetzte allerdings den Schaden und stufte die Versicherungsnehmerin in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse ein. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die KFZ Haftpflicht als Pflichtversicherung Schadensersatzansprüche befriedigen und unbegründete Ansprüche abwehren muss und diesbezüglich einen weiten Ermessensspielraum habe. Nachdem der Anscheinsbeweis gegen die Klägerin als Auffahrende sprach, sei die Regulierung weder unsachgemäß noch willkürlich gewesen.


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