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Besteuerung von Renten:Bagatellgrenzen

Geschrieben von Admin • Sonntag, 2. August 2009 • Kategorie: Altersvorsorge - Renten

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium bestätigte am Samstag einen Bericht des "Tagesspiegels am Sonntag", wonach es keine Bagatellgrenzen bei der Besteuerung von Renten geben wird. Somit müssen Rentner ab Oktober mit Kontrollen durch die Finanzämter rechnen.


So hätten sich das Bundesfinanzministerium und die Länder jetzt auf ein spezielles Risikomanagementsystem, mit dem die Mitteilungen über Rentenbezüge ausgewertet werden sollen geeinigt. Die Einführung von Bagatellgrenzen war im Vorfeld schon als verfassungsrechtlich problematisch angesehen worden.

Hintergrund ist die seit 2005 bestehende Pflicht für Rentner, ihre Einkünfte zu versteuern. Ist die "normale Durchschnittsrente" in der Regel steuerfrei ändert sich dieses ggf. durch Zusatzeinkünfte. Im Oktober diesen Jahres werden die Finazämter ca. 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen erhalten, die es zu überprüfen gibt. Diese listen die Zahlungen auf, die die Rentner ab 2005 aus   Rentenversicherung, Betriebsrenten oder privaten Leibrenten erhalten haben. Bund und Ländern haben vereinbart, das Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben angeschrieben werden sollen und schon abgegebene Steuererklärungen überprüft werden sollen.


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