BahnCard absetzbar
Geschrieben von Admin • Dienstag, 28. Juli 2009 • Kategorie: FinanzenSo könnten auch die Ausgaben für eine BahnCard unter der Vorraussetzung dass dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sich insgesamt um den Preis der BahnCard verringern als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Option, dass die Bahncard auch für private Fahrten nutzbar sei dabei nicht relevant. (OFD Hannover vom 16.11.1992, DStR 1993 S. 19).
Das die Bahncard nicht am Jahresanfang gekauft sein muss bestätigte das Finanzgericht Baden-Württemberg bereits am 17.1.2008 ( 6 K 2192/07). Obwohl die Bahncard erst im Dezember gekauft wurde konnte sie in voller Höhe abgesetzt werden. Weiterhin machte man darauf aufmerksam, dass selbst ausgedruckten Fahrscheine nur in Verbindung mit mit der BahnCard/Kreditkarte/EC-Karte gültig seien, sofern sie gestempelt wären.

