Internet Versicherungsdienst

Finanzen

Vergleichsrechner

BahnCard absetzbar

Geschrieben von Admin • Dienstag, 28. Juli 2009 • Kategorie: Finanzen
Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. heute am 28.7.2009 bekannt gab können basierend auf dem neuen "Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" vom 20.4.2009 die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel falls diese höher als die Entfernungspauschale sein sollte als Werbungskosten absetz werden. Wie es heißt, soll es rückwirkend ab 2007 möglich sein.

So könnten auch die Ausgaben für eine BahnCard unter der Vorraussetzung dass dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten für Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sich insgesamt um den Preis der BahnCard verringern als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Option, dass die Bahncard auch für private Fahrten nutzbar sei dabei nicht relevant. (OFD Hannover vom 16.11.1992, DStR 1993 S. 19).

Das die Bahncard nicht am Jahresanfang gekauft sein muss bestätigte das Finanzgericht Baden-Württemberg bereits am 17.1.2008 ( 6 K 2192/07). Obwohl die Bahncard erst im Dezember gekauft wurde konnte sie in voller Höhe abgesetzt werden. Weiterhin machte man darauf aufmerksam, dass selbst ausgedruckten Fahrscheine nur in Verbindung mit mit der BahnCard/Kreditkarte/EC-Karte gültig seien, sofern sie gestempelt wären.



© 2012 Internet Versicherungsdienst | Einträge (RSS) | Kommentare (RSS) |  Theme plusneun.de entry
- url=/versicherung/archives/17-BahnCard-absetzbar.html
- entry
-