Deutsche Börse konkretisiert Aktienindexleitfaden
Deutsche Börse: Die Deutsche Börse hat den Leitfaden ihrer Aktienindizes konkretisiert und das Nachrückverfahren für den Fall, dass ein Indexmitglied den DAX®-Index aufgrund der Fast-Exit-Regel verlässt, neu geregelt.
Die bisherige und weiterhin gültige Fast-Exit-Regel besagt: Ein Indexwert wird ersetzt, wenn er in einem der beiden Kriterien Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung einen Rang höher als 45 auf der Kandidatenrangliste belegt.
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